Stand 04.11.2024
15.01.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie weitere Informationen zum Fortbestehen der Erlaubnis, der
Bedürfniswiederholungsprüfung Ihrer Schützen.
Leider haben sich wieder einige Fakten zu Ungunsten der Schützen verändert. Vorab- seien Sie sich gewiss,
dass wir alles uns rechtlich Mögliche unternehmen, um Sie und Ihre Schützen bei der Umsetzung der neuen
Vorgaben zu unterstützen.
Die Änderungen betreffen lediglich die Schützen, die das Grundkontingent überschreiten.
Schiessnachweise mit JEDER EINZELNEN das Grundkontingent überschreitenden Waffe sind für 2 Jahre
rückwirkend ab Antragstellung einzureichen:
Regelmäßiges Schießen: 12 mal pro Jahr (monatlich)
Unregelmäßiges Schießen: 18 mal pro Jahr (jedoch gleichmäßig über das Jahr verteilt)
Es kann eine Kopie des Schiessbuches oder das Formular "Nachweis der Sportschützeneigenschaften" von
der BSV Webseite eingereicht werden.
Pro Tag dürfen beliebig viele Schiessnachweise mit unterschiedlichen Waffen eingereicht werden, die
jedoch auch bei unregelmäßigem Schießen gleichmäßig über das Jahr verteilt sein müssen.
Wettkampfnachweise sind für 2 Jahre rückwirkend ab Antragstellung einzureichen:
Für JEDE Waffe, die das Grundkontingent überschreitet, ist 1 Wettkampfnachweis mit dieser Waffe pro Jahr
einzureichen. Dieser ist mit A-Z zu kennzeichnen und diese Kennzeichnung ist in Anlage 1 des Antrags bei
der entsprechenden Waffe zu vermerken.
Wettkämpfe werden ab Vereinsebene anerkannt und können in Form von Urkundenkopien, Ergebnislisten
oder einer schriftlichen Bestätigung des OSMs erfolgen.
Es werden auch Wettkämpfe anderer Verbände anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Winkler
Leiterin Waffenanträge Badischer Sportschützenverband 1862 e.V.
HD, 24.01.2024
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